Psychologische PsychotherapeutinPsychotherapie

Honorar und Kostenübernahme

Die Honorarabrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP)/Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen

Privat Versicherte / Beihilfe

Die ersten fünf Sitzungen (Vorgespräch und vier probatorische Sitzungen) bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen in der Regel zwischen 130 und 168 €. Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Ich unterstützen Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. 

Für Leistungen wie Befundberichte, psychologische Testungen u.Ä. können zusätzliche Kosten entstehen.

Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen und die Beihilfe die Kosten nur teilweise, in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich. 

Wenn Sie sichergehen wollen, welche Leistungen Ihr individueller Versicherungsvertrag vorsieht, rufen Sie am besten vorher bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe an.

Selbstzahler

Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 min betragen für Selbstzahler in der Regel zwischen 145 und 153 €.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können im Rahmen der Kostenerstattung einen Therapieplatz anfragen. Wichtig: Alle Termine in meiner Praxis, die vor der Bewilligung der Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erfolgen, sind eine Selbstzahlerleistung. 

Bitte beachten Sie folgendes Vorgehen im Rahmen der Kostenerstattung, bevor Sie einen Termin vereinbaren (zusammengefasst unter dem folgenden Link):

 

DPtV - Kostenerstattung

(Quelle: DPtV)